Grundkompetenzen

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Was sind Grundkompetenzen?

Rund 800‘000 Menschen in der Schweiz (366’000 mit Schweizer/innen, 415’500 Migrant/innen inkl. Secondos) im Alter von 16 bis 65 Jahren haben Mühe mit der Schriftsprache. Darunter zählen auch Menschen, die in der Schweiz die Schule absolviert haben. Die Ursachen liegen in den enorm gestiegenen Anforderungen, in der Tabuisierung des Themas und in der Stigmatisierung von Betroffenen.

Früher sprach man vom funktionalem Analphabetismus, später vom Illettrismus und verschiedenen Formen der Literalität, bis der Begriff Grundkompetenzen Erwachsener im Weiterbildungsgesetz Verwendung fand. Zu den Grundkompetenzen werden neben Lesen und Schreiben auch elementare Kompetenzen in Mathematik und ICT gezählt.

Das Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) regelt im 5. Abschnitt (Art. 13 –16) den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener. Die Verordnung vom 24. Februar 2016 über die Weiterbildung (WeBiV; SR 419.11) regelt im 2. Abschnitt (Art. 8 –14) das Nähere.

Zum Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) SR 419.1

Zur zugehörigen Verordnung SR 419.11