Weiterbildungsgesetz

Die Umsetzung von Art. 64a BV hat den Besonderheiten der Weiterbildung Rechnung zu tragen. Es sollen keine direkten Eingriffe oder neue finanzielle Fördertatbestände im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen, um die individuelle Entfaltung durch Bildung zu ermöglichen, Anpassungen an Entwicklungen sicherzustellen und ein insgesamt bildungsfreundliches Klima zu schaffen. Eine Expertenkommission wurde beauftragt, konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das Vorprojekt steht jetzt bereit, ist aber zurzeit noch nicht veröffentlicht. Die folgenden Eckwerte stecken den Gestaltungsspielraum eines zukünftigen Grundsatzgesetzes ab.

Eigenverantwortung stärken: Die Eigenverantwortung für Weiterbildung ist eine Stütze des schweizerischen Systems und muss gestärkt werden. Eigeninitiative, Schutz der Nachfragerinnen und Nachfrager und Wettbewerb haben Vorrang. Bei Regulierungen ist Sorge zu tragen, dass sie den Marktzutritt von Anbietern nicht erschweren.

Chancengleichheit: Der Zugang zur Weiterbildung muss für diejenigen gesichert werden, die sonst dem System fern stehen oder aus ihm herauszufallen drohen.

Kohärenz in der Bundesgesetzgebung: Das Grundsatzgesetz stellt mit sachübergreifenden Grundsätzen und einheitlichen Kriterien die Umsetzung einer abgestimmten Weiterbildungspolitik auf Bundesebene sicher.

Gegenstand ist die nicht-formale Bildung: Im Vordergrund steht die Einordnung in den Gesamtbildungsraum. Gegebenenfalls können Anforderungen an andere Bereiche formuliert werden, z.B., dass das formale Bildungs- und Zertifizierungssystem Qualifikationen aus Weiterbildungen angemessen anrechnet oder dass die Regelungen über den unlauteren Wettbewerb auch Weiterbildungsbelange berücksichtigen.

Grundsätze für den Weiterbildungsmarkt: In Bezug auf die Forderungen nach Transparenz, Qualität und Zertifizierungen sind der Geltungsbereich und die in Frage kommenden Instrumente besonders zu klären. Bei den staatlich geförderten Tatbeständen präsentieren sie sich anders als für den freien Markt. Noch offen ist, inwieweit der Staat privaten Anbietern Vorschriften machen soll beziehungsweise kann, welche Instrumente er dafür bereitstellt und welches die Konsequenzen für die Ausgestaltung der nicht-formalen Bildungsangebote wären.

Steuerungswissen: Zurzeit fehlen umfassende und regelmässig aktualisierte statistische Informationen über die Weiterbildung, insbesondere über die Träger von Weiterbildung und die Arbeitgeber (betriebliche Weiterbildung, Unterstützung sonstiger Weiterbildungen der Arbeitnehmenden). Der Weiterbildungsbereich sollte periodisch untersucht, sein Leistungsprofil evaluiert und international verlässlich verglichen werden.