Inklusion

Inklusive Weiterbildung

Das Behindertengleichstellungsgesetz von 2004 besagt in Artikel 2. Abs. 5, dass Weiterbildungsangebote auch Personen mit Beeinträchtigung offenstehen sollten. Dies ist aktuell noch nicht gewährleistet.

Der VSV testete für Weiterbildungsorganisationen und Kursleitende in Zusammenarbeit mit Travail Suisse.Formation und dem Schweizerischen Blindenverband Weiterbildungen zur Inklusion von sehbeeinträchtigten Menschen in Kursen. Im Zentrum stand dabei die spezifische Kommunikation, das Abholen der Bedürfnisse interessierter Personen durch die Kursleitenden und Administrationen sowie das Umwandeln von Dokumenten und Webseiten in barrierefreie Kommunikationsmittel.

Der VSV setzt sich auch zukünftig für inklusive Weiterbildung in der Bildungslandschaft der Schweiz ein. Das betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen.

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