Zertifikat – jetzt obligatorisch!

Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt auch in der Weiterbildung die Zertifikatspflicht, unabhängig von der Teilnehmerzahl: Zulassung erhält nur, wer ein gültiges Covid-19-Zertifkat vorweisen kann (3G-Regel). Zusätzlich zur Zertifikatspflicht gilt eine Maskenpflicht.

Das doppelte Obligatorium gilt für alle Veranstaltungen und Kurse im Weiterbildungssektor. Einzig von der Maskenpflicht ausgenommen sind  kulturelle Aktivitäten wie Musikunterricht oder sportliche Betätigungen wie Yoga, Pilates, Gymnastik, die mit einer Maske nur erschwert ausgeübt werden können. Hier müssen Kontaktdaten erhoben werden. Dabei ist die Maskenpflicht  nur im Kursraum selbst aufgehoben, nicht aber in den allgemeinen Zonen.

Beschränkt eine Schule den Zugang auf Menschen mit einem 2G-Zertifikat (nur Geimpfte und Genesene), so entfällt die Maskenpflicht.

Die Zertifikatspflicht gilt gemäss Auskunft SVEB nicht für Kursleitende. Der VSV empfiehlt jedoch, auch die Kursleitenden der Pflicht zu unterstellen. Erstens reden sie meistens, tragen also keine Maske, zweitens wächst das Sicherheitsbedürfnis der VHS-Kundschaft.

In jedem Fall sind Kursleiter wie Teilnehmer*innen gehalten, unnötige Kontakte zu meiden und die Hände beim Betreten des Schulgebäudes zu desinfizieren.

Eine Übersicht der Massnahmen finden Sie hier.

Zürich, 4.12.2021, VSV