Minus 1: Ab Montag, 20.12., gilt 2G plus Maske

Der Bundesrat verschärft mit Beschluss vom Freitag, 17.12.21, die Schutzmassnahmen gegen Covid-19. Davon sit auch die Weiterbildung betroffen. Für Kurse und Veranstaltungen im Präsenzmodus an Volkshochschulen gelten ab Montag, 20.12.21, folgende Regeln:

  1. Alle Teilnehmer*innen und Teilnehmer weisen ein 2G-Zertifikat (genesen oder geimpft vor).
  2. Zusätzlich zum Zertifikat gilt eine allgemeine Maskenpflicht.
  3. Wo die Maske nicht getragen werden kann, z.B. beim Singen, bei Blasmusik, beim Schwimmen, gilt die Regel 2G+. Das bedeutet: Ein 2G-Zertifikat plus ein gültiges, negatives Testergebnis. Auf den Test kann verzichtet werden, wenn die letzte Impfung (2. Impfung oder Booster) nicht weiter als vier Monate zurückliegt.
  4. Es wird regelmässig (vor, während, nach) den Kursen und Veranstaltungen gelüftet.
  5. Alle desinfizieren sich die Hände am Eingang und auf der Toilette.
  6. Alle beachten womöglich den Abstand von 1.5m.
  7. Konsumation in den Pausen ist zulässig, aber nur sitzend.
  8. Die Kursleiter*innen können nicht zu 2G verpflichtet werden, doch empfehlen wir dringend, dass sie sich impfen oder boostern lassen, wo das noch nicht passiert ist.

Diese Regeln gelten vorerst bis am 24. Januar. Immerhin sind die Tests wieder gratis.

Wir wünschen frohe Festtage, gute Gesundheit und im Januar einen guten Kursstart. Gemeinsames Lernen ist immer noch das beste Mittel gegen die grosse Corona-Depression!

Ihr VSV
Pius Knüsel, Präsident