Zertifikat oder nicht?

Seit Montag, 13. September 2021, gilt die erweiterte Zertifikatspflicht im Kampf gegen Covid-19. Für die Anbieter von Erwachsenenbildung bringt die neue Verordnung einige Veränderungen mit sich – allerdings keine gravierenden.

  1. Für mehrteilige Kurse mit maximal 30 Personen gibt es keine Zertifikatspflicht. Dafür gelten dort Maskenpflicht, die Begrenzung der Raumkapazität auf 2/3 sowie 1.5m Abstand und Handhygiene. Der Anbieter muss ein Schutzkonzept erarbeiten, das die Einhaltung obiger Massnahmen sicherstellt.
  2. Diese Regeln betreffen neu auch Bewegungskurse.
  3. Einzelveranstaltungen auch mit weniger als 30 Personen unterliegen der Zertifikatspflicht. Dafür entfallen alle anderen Massnahmen bis auf Hygiene (und die Pflicht zur Kontrolle der Zertifikate).

Es gibt Ausnahmen:

Für sportliche und kulturelle Aktivitäten in festen Gruppen bis 30 Personen entfällt die Maskenpflicht. Bei Gruppen bis 5 Personen in Sport und Kultur entfällt auch die Verpflichtung zum Schutzkonzept.

Wir empfehlen allerdings, von diesen Ausnahmen nur da Gebrauch zu machen, wo eine Maske wirklich hinderlich ist, also für Blasinstrumente und beim Singen. Ansonsten stärkt die Maske das Sicherheitsgefühl.

Einzelheiten finden Sie auf der Seite des BAG oder auf www.alice.ch. Oder Sie wenden sich an das Sekretariat, am besten per Email: office@up-vhs.ch.

Pius Knüsel, Präsident