Ein bisschen mehr – Coronafreiheit

Am 14.4. hat der Bundesrat die ersten Lockerungen nach dem Lockdown angekündigt. Sie gelten ab Montag, 19. April. Sie ermöglichen die Rückkehr zum Präsenzunterricht, allerdings mit Einschränkungen:

Kapazitätsgrenze:
Schulzimmer dürfen nur zu einem Drittel der Kapazität belegt werden. Ein Drittel ist gegeben bei 1.5m Abstand zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Obergrenze an Teilnehmern liegt bei 50.

VHS unterwegs:
Exkursionen können mit 15 Teilnehmern wieder stattfinden.

Pilates, Yoga und mehr:
Bewegungskurse sind möglich. Pro Person sollten 10m2 zur Verfügung stehen bei Maskenpflicht, 15m2, wenn ohne Maske.

Kreativkurse:
Gestaltungskurse sind möglich. Es muss der Abstand von 1.5m eingehalten werden.

In allen Fällen gilt: Maske und 1.5m Abstand.

Musikkurse:
Werden wie Gestaltungskurse gehandhabt, ausser Blasmusik und Singen. Hier gilt eine Fläche pro Person von 25m2, dafür keine Maske.

Die Medienmitteilung des Bundesrats vom 14.4.2021 als Download.

Zum Corona-Dossier des SVEB mit allen amtlichen Dokumenten.

Bild: gofundme.com