Möglich und unmöglich
Viele VHS fragen sich, was nach möglich ist und was nicht im Präsenzmodus. Die Ausnahmeregelungen sind im Wesentlichen noch dieselben wie Ende Oktober, bloss die Ausnahmen in Sachen Kreativ- und Bewegungskurse wurden durch den Lockdown aufgehoben. Die wichtigsten Änderungen sind:
– kulturelle Laienaktivitäten in Innenräumen sind zugelassen für 5 Personen.
– kulturelle Aktivitäten von Laien sind zugelassen im Aussenbereich, wenn die 15 Personen selber aktiv sind, z.B. ein Theaterstück proben oder musizieren. Nicht zugelassen sind kulturelle Veranstaltungen, wo die Mehrheit passiv konsumiert, wie Exkursionen, Stadtführungen und dergleichen.
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht des SVEB.