Finanzierung

Weiterbildung wird in der Schweiz weitgehend privat finanziert. Neben den Teilnehmenden leisten die Betriebe einen wesentlichen Beitrag, indem sie die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden (mit-finanzieren.

Es ist nicht bekannt, wie hoch die finanziellen Beiträge von Bund und Kantonen im Weiterbildungsbereich sind. Bekannt ist hingegen, dass es für einen grossen Teil der Erwachsenen schwierig ist, ihre Weiterbildung selbst zu finanzieren. Sehr zeit- und kostenintensive Weiterbildungen sind ohne finanzielle Unterstützung kaum realisierbar. Ausser einer möglichen Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gibt es aber so gut wie keine Unterstützungsangebote. Arbeitgeber fördern jedoch vor allem gut qualifizierte Vollzeitangestellte in gehobenen Positionen.

Damit ist die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung nicht gewährleistet. Es besteht klarer Handlungsbedarf: Gefragt sind Finanzierungsmodelle, die sich an den Bedürfnissen der Erwachsenen orientieren. Das heisst, die finanzielle Förderung muss direkt den Personen zugute kommen, die sich weiterbilden wollen. Bei der traditionellen Subventionierung von Anbietern ist dies nicht der Fall.

Perspektivenwechsel: von der Angebots- zur Nachfrageorientierung

Unter dem Stichwort «nachfrageorientierte Finanzierung» entstehen Modelle, die eine gezieltere, erwachsenengerechte Förderung der Weiterbildung anstreben. Im Zentrum stehen dabei nicht die Angebote, sondern die Nachfragenden. Das heisst, die finanziellen Mittel fliessen nicht als Subventionen an Bildungsanbieter, sondern an die Personen, die sich weiterbilden wollen.

Bekannte Modelle dieser Art sind zum Beispiel Stipendien, Bildungsgutscheine oder der bezahlte Bildungsurlaub.

Was bisher geschah

Im 2001 wurde der Bundesrat über ein Postulat «Nachfrageorientierte Finanzierung» aufgefordert, in der Weiterbildung anstatt einer reinen Angebotsfinanzierung vermehrt die Nachfrage zu finanzieren.
Im 2004 verlangte ein weiteres Postulat, dass Kosten für berufsorienterte Weiterbildung von den Steuern abgezogen werden können.
2007 gab das BBT ein Pilotprojekt in Auftrag, um den Einsatz von Bildungsgutscheinen zu prüfen. Die Resultate wurden Ende Februar 2009 präsentiert.
Im Sept. 2008 stimmte der Ständerat der Motion zur Neuregelung der Steuerabzüge für berufsorientierte Weiterbildung zu.
Ausblick

Die Situationsanalyse zur Weiterbildungspolitik (vgl. Weiterbildungsgesetz) wird auch Informationen über die Finanzflüsse enthalten.
Die Motion zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten ist im Nationalrat hängig.